post-moderne beliebigkeit
(peter kornatzki)
oft begegne ich regelwerke, die eine konzeptkurzsichtigkeit mit kontrollzwang durch 1001 krücken in form von schranken, versuchen zu stützen. ob es sich um die erscheinungsrichtlinien eines unternehmens handelt oder den grundgesetz eines landes, ist die zu grunde liegende idee verständlich (z. b. »erco verkauft licht, keine leuchten« oder »die würde des menschen ist unantastbar«) bedarf sie keinen endlosen strom an interpretationsregeln. die ironie dabei ist, sowohl die einen als auch die anderen versuchen durch unendlichen definitionen ein system zu offenbaren, die flexibel und frei sein sollte.
nun, wenn ein mensch ein klares verständnis von »gut und böse« besitzt oder ein gesundes intellekt, wird er nie diese, in ihm verankerte gesetze, überschreiten und, beispielsweise, stehlen oder eine eine überschrift in grossbuchstaben setzten. hierfür bedarf es keine regeln. weshalb gibt es tonenschwere erscheinungsbild-richtlinien und gesetzurwälder, in denen ein jeder sich verirrt und gefahr läuft, irgendein regel zu brechen?
ich hinterfrage weder die existenzberechtigung des eines noch des anderen: ein fundament bedarf jedes gebilde. doch die mutproben der gesetzgeber sind wie ein holzwurm (danke bazi): mit jedem neuen eingriff (oder angriff) droht einstürzgefahr. anders bei erscheinungsbildrichtlinien, die ohne hin auf dünen stelzen stehen: eine leichte brise der hinterfragung bringt die klapprige konzeptlosigkeit ins schwanken.
5 Kommentare
Kommentar hinterlassen
* = Pflichtfelder, E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht